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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 4 P 4299/19

Gesetze: SGB I § 56 Abs. 1 S. 1; SGB I § 57; SGB I § 59; SGB XI § 140 Abs. 1 S. 1; ZPO § 250

Leitsatz

Leitsatz:

Nach dem Tod des vorrangigen Sonderrechtsnachfolgers des Berechtigten wächst der fällige, noch nicht erfüllte Geldleistungsanspruch dem gemäß § 56 Abs. 1 SGB I nächstrangig Begünstigten unabhängig von der Dauer der Zeitspanne zwischen dem Tod des Berechtigten und dem Tod des vorrangigen Sonderrechtsnachfolgers zu.

Fundstelle(n):
TAAAH-73397

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