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FG Köln Urteil v. - 8 K 2333/18

Gesetze: UStG § 2 Abs 2; MwStSystRL Art 9 Abs 1; UStG § 2 Abs 1

Umsatzsteuer

Frage der Steuerbarkeit einer entgeltlichen Tätigkeit als Aufsichtsrat eines eingetragenen Vereins; Unternehmereigenschaft

Leitsatz

1. Das fehlende Unterordnungsverhältnis bzw. die fehlende Weisungsgebundenheit des Aufsichtsratsmitglieds reichen für die sowohl in § 2 Abs. 1 S. 1 UStG als auch in Art. 9 Abs. 1 S. 1 MwStSystRL für die Unternehmereigenschaft vorausgesetzte „selbständige Ausübung” der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied nicht aus.

2. Der Stpfl. hat zudem kein wirtschaftliches Risiko getragen. Ein solches Risiko ist nach Auffassung des erkennenden Senats zu bejahen, wenn der Stpfl. eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten oder ein Verlustrisiko getragen hätte. Eine solche Vergütung ist nicht gegeben, denn der Stpfl. erhielt in den Streitjahren Zahlungen aufgrund eines garantierten Auslagenersatzanspruchs. Eine ein wirtschaftliches Risiko begründende persönliche Haftung für Pflichtverletzungen ist für Aufsichtsratsmitglieder in der Vereinssatzung nicht vorgesehen.

Fundstelle(n):
KÖSDI 2021 S. 22227 Nr. 5
UStB 2021 S. 151 Nr. 5
IAAAH-73285

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