GEG Anlage 3 (zu
§ 19)
Anlage 3 (zu § 19)
Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)
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Nummer | Bauteile | Höchstwerte der Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten | |
Zonen
mit Raum-Solltemperaturen im Heizfall ≥ 19 °C | Zonen
mit Raum-Solltemperaturen im Heizfall von 12 bis < 19 °C | ||
1 | Opake Außenbauteile,
soweit nicht in Bauteilen der Nummern 3 und 4 enthalten | Ū = 0,28 W/(m2·K) | Ū = 0,50 W/(m2·K) |
2 | Transparente
Außenbauteile, soweit nicht in Bauteilen der Nummern 3 und 4 enthalten | Ū = 1,5 W/(m2·K) | Ū = 2,8 W/(m2·K) |
3 | Vorhangfassade | Ū = 1,5 W/(m2·K) | Ū = 3,0 W/(m2·K) |
4 | Glasdächer,
Lichtbänder, Lichtkuppeln | Ū = 2,5 W/(m2·K) | Ū = 3,1 W/(m2·K) |
Bei der Berechnung des
Mittelwerts des jeweiligen Bauteils sind die Bauteile nach Maßgabe ihres
Flächenanteils zu berücksichtigen. Die Wärmedurchgangskoeffizienten von
Bauteilen gegen unbeheizte Räume (außer Dachräumen) oder Erdreich sind
zusätzlich mit dem Faktor 0,5 zu gewichten. Bei der Berechnung des Mittelwerts
der an das Erdreich angrenzenden Bodenplatten bleiben die Flächen
unberücksichtigt, die mehr als 5 Meter vom äußeren Rand des Gebäudes entfernt
sind. Die Berechnung ist für Zonen mit unterschiedlichen Raum-Solltemperaturen
im Heizfall getrennt durchzuführen. Für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten der an Erdreich grenzenden Bauteile ist DIN V 18599-2: 2018-09 Abschnitt 6.1.4.3 und für opake Bauteile ist DIN 4108-4: 2017-03 in Verbindung mit DIN EN ISO 6946: 2008-04 anzuwenden. Für die Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten transparenter Bauteile sowie von Vorhangfassaden ist DIN 4108-4: 2017-03 anzuwenden. |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
MAAAH-73142