GEG § 19
Teil 2: Anforderungen an zu errichtende Gebäude
Abschnitt 2: Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden
Unterabschnitt 2: Nichtwohngebäude
§ 19 Baulicher Wärmeschutz
Ein zu errichtendes Nichtwohngebäude ist so zu errichten, dass die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche der Anlage 3 nicht überschritten werden.
Fundstelle(n):
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MAAAH-73142