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BMF, - IV C 2 -S 2244 - 2/98 BStBl 1998 I S. 1227

§ 17 EStG Verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 17 Abs. 1 EStG (wesentliche Beteiligung) in eine Kapitalgesellschaft;
Bewertung der Anteile bei der aufnehmenden Kapitalgesellschaft ab dem Veranlagungszeitraum 1992 nach den Grundsätzen des BStBl II S. 691

Aufgrund der Ergänzung des § 17 Abs. 1 EStG durch Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a des Steueränderungsgesetzes 1992 vom (BGBl. 1992 I S. 297, BStBl 1992 I S. 146) steht die verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft mit Wirkung vom Veranlagungszeitraum 1992 an der Veräußerung der Anteile gleich. Nach den Grundsätzen des ist § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG in derartigen Fällen vom Veranlagungszeitraum 1992 an im Wege der teleologischen Reduktion einschränkend auszulegen und eine verdeckt eingelegte wesentliche Beteiligung bei der aufnehmenden Kapitalgesellschaft nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG stets mit dem Teilwert anzusetzen.

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