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Arbeitsrecht | Corona-Arbeitsschutz-Verordnung verlängert (Bundesregierung)
Die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung wird bis zum verlängert. Hierauf haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder in ihrem gemeinsamen Beschluss vom verständigt. Arbeitgeber müssen danach weiterhin überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Die Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung umfasst u.a. folgende Punkte:
Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, Homeoffice zu nutzen.
Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, haben die Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen...