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Arbeitsrecht | Corona-Arbeitsschutz-Verordnung verlängert (Bundesregierung)
 Die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung
		wird bis zum  verlängert. Hierauf haben sich die
		Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder in ihrem gemeinsamen
		Beschluss vom  verständigt. Arbeitgeber müssen danach
		weiterhin überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Die Verordnung
		enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit
		im Betrieb unverzichtbar ist.
Die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung
		wird bis zum  verlängert. Hierauf haben sich die
		Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder in ihrem gemeinsamen
		Beschluss vom  verständigt. Arbeitgeber müssen danach
		weiterhin überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Die Verordnung
		enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit
		im Betrieb unverzichtbar ist.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung umfasst u.a. folgende Punkte:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, Homeoffice zu nutzen. 
- Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, haben die Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen...