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IWB Nr. 5 vom

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Schweizer Kanton Jura

Dr. Magnus Hindersmann und Dr. Michael Myßen

Am ist im Schweizer Kanton Jura ein neues Gesetz über die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Kraft getreten. Das Loi sur l'impôt de succession et de donation (LISD) v.  löste das frühere Loi sur la taxe des successions et donations von 1978 ab, das auf dem früheren Berner Gesetz aus dem Jahr 1919 beruhte. Mit der Gesetzesänderung sollte das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht des Kantons an die heutigen Realitäten angepasst werden. Es handelt sich bei der Steuer um eine Erbanfallsteuer, die durch eine Schenkungsteuer ergänzt wird.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Subjektive Steuerpflicht

Für die Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht im Kanton wird ausschließlich an den Erblasser bzw. Schenker angeknüpft. Der Wohnort des Erben oder Zuwendungsempfängers ist ohne Bedeutung. Es besteht eine unbeschränkte Steuerpflicht im Kanton, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder seinen Aufenthalt (lieu de sejour) im Kanton hatte oder wenn sein Testament im Kanton eröffnet wurde.

Der Umfang der unbeschränkten Steuerpflicht folgt grds. dem Weltvermögensprinzip, wobei nach interkantonalem Recht oder internationalem Recht ...