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FG Schleswig-Holstein 23.11.2020 3 K 1/20, BBK 6/2021 S. 269

EÜR | Anteiliger Betriebsausgabenabzug einer Leasingsonderzahlung bei 4/3-Rechnung

Ein Unternehmer, der seinen Gewinn durch EÜR ermittelt, muss für ein Leasingfahrzeug keine Entnahme versteuern, wenn das Fahrzeug dem Leasinggeber zuzurechnen ist und damit nicht zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehört. Eine Leasingsonderzahlung kann als Betriebsausgabe aber nur in Höhe des betrieblichen Nutzungsanteils berücksichtigt werden, der sich nach der gesamten Leasingdauer ergibt.

Der Kläger war Freiberufler und ermittelte seinen Gewinn durch EÜR gem. § 4 Abs. 3 EStG. Er leaste Anfang Dezember 2013 einen Mercedes Benz ML 350 zum Bruttolistenpreis von 93.000 € für drei Jahre und leistete eine [i]Leasingvertrag und Leasingsonderzahlung im Dezember 2013Leasingsonderzahlung i. H. von 36.490 € zzgl. USt. Im Dezember 2013 betrug sein betrieblicher Nutzungsanteil 84 %, da der Kläger 1.469 km aus betrieblichen Gründen und 268 km au...