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BGH 01.10.2020 IX ZR 228/19, NWB 9/2021 S. 613

Beraterhaftung | Konsolidierte Schadensbetrachtung

Die Einbeziehung (rechtlich) fremden Vermögens in den im Rahmen der Rechtsanwalts- und Steuerberaterhaftung vorzunehmenden Gesamtvermögensvergleich im Wege der konsolidierten Schadensbetrachtung setzt neben der Einbeziehung der Vermögensinteressen des Dritten in den Beratungsvertrag voraus, dass sich der Berater vereinbarungsgemäß mit einem bei wirtschaftlich wertender Betrachtung einheitlichen Vermögen zu befassen hat.

Anmerkung:

Unerheblich [i]Zur Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung für einen Schaden Müller, NWB 13/2019 S. 904ist, ob die Vermögenseinheit vorbesteht oder als Ergebnis der geschuldeten Beratung erst entsteht. Ob bei wirtschaftlich wertender Betrachtung ein einheitliches Vermögen vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls. Entscheidend ist, ob die vereinbarungsgemäß zu berücksichtigenden Vermögen rein tatsächlich so miteinander verbunden s...