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BFH 10.11.2020 IX R 34/18, NWB 9/2021 S. 610
Einkommensteuer | Nachsteuer i. S. des § 34a Abs. 4 Satz 2 EStG als Bestandteil der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag
Die Nachsteuer erhöht laut die festzusetzende Einkommensteuer und damit die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag (Bestätigung des BStBl 2008 I S. 838, Rz. 27).