IFRS-Kommentar
19. Aufl. 2021
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§ 37 Zwischenberichterstattung
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 34. Alle bis zum ergangenen Rechtsänderungen und Interpretationen sind berücksichtigt.
Die Aktualisierung bezieht die Folgen der Corona-Krise ein (Rz 38).
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1 Die Zwischenberichterstattung soll möglichst aktuell über die Unternehmensentwicklung informieren. Ausgangspunkt ist der letzte reguläre Jahresabschluss, der durch den Zwischenbericht auf den aktuellen Stand gebracht werden soll (update). Dazu bedarf es einer Abwägung bzgl. der Gewichtung der Rechnungslegungsprinzipien.
Gem. dem Rahmenkonzept ist ein wichtiges Element der Qualität von Informationen deren Aktualität (CF.2.33). Eine daraus resultierende Einbuße bei Verlässlichkeit ist deshalb u. U. zu akzeptieren. Darüber hinaus sollen den Bericht erstattenden Unternehmen auch nicht unzumutbar große Kosten auferlegt werden (CF.2.39). Vor diesem Hintergrund liegt die Zielsetzung des IAS 34 zur Zwischenberichterstattung insbesondere darin, hinsichtlich des Umfangs der offenzulegenden Informationen sowie der hierbei anzuwendenden Grundsätze eine ausgewogene Lösung zu finden, insbesondere dem Wesentlichkeitsprinzip eine hohe Bedeutung zuz...