IFRS-Kommentar
19. Aufl. 2021
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§ 15a Leasingverhältnisse
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IFRS 16 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Sie enthält Erweiterungen zu Vertragsmodifikationen (Rz 240 ff.), etwaigen Konsequenzen aus der Änderung der Zahlungsverpflichtung (Rz 259 ff.) und zu sale-and-lease-back-Transaktionen (Rz 396 f., Rz 402 und Rz 405 f.). Neue Kapitel behandeln Mietkonzessionen im Zusammenhang mit der Corona-Krise (Rz 262 ff.), fehlende Vorgaben für Ratenänderungen ohne Modifikation (Rz 366 ff.) und den Ausweis in der Ergebnisrechnung beim Leasinggeber (Rz 370 ff.). Weitere Ergänzungen infolge der Corona-Krise sind in Rz 281 und Rz 435 enthalten. Punktuelle Ergänzungen betreffen index- oder kursgebundene Zahlungen (Rz 162), Mieterdarlehen (Rz 167), Werthaltigkeitsüberlegungen zum Nutzungsrecht Rz 219 f.) und die Abbildung von subleases (Rz 379).
Ausführungen zur erstmaligen Anwendung (transition) des right-of-use-Modells finden sich letztmalig in der 17. Auflage des IFRS-Kommentars.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1.1 Konzeptionelle Grundlagen
1 IFRS 16 schreibt für den Leasinggeber im Wesentlichen die bisherigen Regelungen von IAS 17 fort, bringt hingegen für den Leasingnehmer fundamentale Änderungen.
2Der Leasinggeber hat – wie schon nach