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EuGH | Reiseleistungen – Bestätigung der „Kundenmaxime“
Der EuGH hat seine Rechtsprechung zur Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros im Sinne der sog. Kundenmaxime (Besteuerung von Reiseleistungen nach der Sonderregelung der Art. 306 ff. MwStSystRL an alle Arten von Kunden einschließlich Unternehmer, die die jeweilige Reiseleistung für ihr Unternehmen in Anspruch nehmen) in einem Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Österreich bestätigt. Darüber hinaus hat der EuGH – auch insoweit wie im Verfahren gegenüber Deutschland ( „Kommission gegen Deutschland“, NWB WAAAG-72375) und Spanien (, „Kommission gegen Spanien“, NWB CAAAE-45286) – die Berechnung einer Gesamtmarge z. B. für alle Leistungen eines bestimmten Steuerzeitraums beanstandet.
Österreich [i]Bestätigung der Anwendung der Sonderregelung für Reisebüros auch für Leistungen an Unternehmer hatte ...