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Online-Nachricht - Montag, 01.03.2021

Wirtschaftsförderung | Corona-Hilfen des Bundes (hib)

Die Bundesregierung sieht die Regelungen der November- und Dezemberhilfe sowie der Überbrückungshilfen I und II als sachgerecht an und plant keine rückwirkenden Anpassungen. Das geht aus ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/26486) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 19/25475) hervor.

Eine Verlängerung der außerordentlichen Wirtschaftshilfen von November und Dezember sei nicht vertretbar, die zentrale Wirtschaftshilfe des Bundes soll die Überbrückungshilfe III werden. Diese sei daher angepasst und stark vereinfacht worden. So liege die monatliche Förderhöchstmenge jetzt um das dreißigfache höher (1,5 Millionen Euro), Antragsberechtigt seien Unternehmen mit einem Umsatz bis 750 Millionen Euro (bisher 500 Millionen Euro).

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