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§ 6a EStG Bildung
von Pensionsrückstellungen;
Übertragung der
Pensionsverpflichtung auf eine Unterstützungskasse
Bezug:
Sieht eine Pensionszusage vor, daß die Pensionsverpflichtung bei Eintritt des Versorgungsfalls auf eine außerbetriebliche Versorgungseinrichtung übertragen wird, ist eine Rückstellung nicht zulässig (vgl. R 41 Abs. 3 Satz 7 EStR 1998). Demgegenüber hat der (BStBl 1999 II S. …) entschieden, der Arbeitgeber habe auch im Falle einer Vereinbarung, nach Eintritt des Versorgungsfalls die Pensionsverpflichtung aufzuheben und auf eine Unterstützungskasse zu übertragen, bis zum Eintritt des Versorgungsfalls wegen einer bestehenden unmittelbaren Verpflichtung eine Pensionsrückstellung zu bilden.
Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind diese Grundsätze des (a.a.O.) über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht allgemein anzuwenden.