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Gesetzgebung | Bundestag beschließt 3. Corona-Steuerhilfegesetz
Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf „zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz, BT-Drucks. 19/26544) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/26970) beschlossen.
Danach erhalten Familien im Jahr 2021 erneut, wie schon 2020, einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Für Gaststätten wurde der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den hinaus bis Ende 2022 verlängert. Auf Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz von 19 Prozent.
Für Unternehmen und Selbstständige schließlich wurde der mögliche steuerliche Verlustrücktrag auf zehn Millionen Euro angehoben, bei Zusammenvera...