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Einkommensteuer | Nutzungsdauer von Computern und Software (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben zur
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und
-verarbeitung bekannt gegeben (). Die Finanzverwaltung ändert mit dem
BMF-Schreiben ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die
bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer
für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr
herabgesetzt.
Hintergrund: Am haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder in einer Videoschaltkonferenz u.a. beschlossen, die Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum zuzulassen. Unklar war zwischenzeitlich, wie eine entsprechende Regelung umgesetzt werden soll (s. hierzu u...