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Gewerbemietrecht | Pflicht zur Mietzahlung trotz Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts im Corona-Lockdown (OLG)
Ein gewerblicher Mieter, dessen Ladenlokal aufgrund einer behördlichen Anordnung im "Corona-Lockdown" für den Publikumsverkehr geschlossen werden musste, kann seine Mietzahlung nicht ohne Weiteres aussetzen oder reduzieren (, nicht rechtskräftig).
Sachverhalt: Die Beklagte, eine Einzelhandelskette, musste ihre Filiale aufgrund einer behördlichen Anordnung im "ersten Corona-Lockdown" vom 18.3. bis zum für den Publikumsverkehr schließen. Daraufhin verweigerte sie die Mietzahlung an ihren Vermieter, den Kläger, für den Monat April. Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem Landgericht () und nun auch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe Erfolg.
Hierzu führten die ...