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Insolvenz | Fehlendes Interesse des FA an Verfahrenseröffnung
Ein als nicht eingetragener Verein organisierter Gebietsverband einer politischen Partei ist insolvenzfähig. Ein öffentlicher Gläubiger hat jedenfalls dann kein rechtliches Interesse an der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines solchen Gebietsverbands, wenn er der einzige Gläubiger ist, die Gefahr des Auflaufens weiterer Forderungen des öffentlichen Gläubigers nicht besteht und der Gebietsverband nicht wirtschaftlich tätig ist.
Der Schuldner ist ein Landesverband einer Partei, der zwischen 1998 und 2000 Spendenbescheinigungen für Parteimitglieder ausstellte. Das FA hielt die Bescheinigungen für unrichtig, warf dem Schuldner grobe Fahrlässigkeit vor und erließ gegen ihn Haftungsbescheide wegen der infolge der unrichtigen Spendenbescheinigungen entgangenen Ein...