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Gesetzgebung | Anhörung zum 3. Corona-Steuerhilfegesetz (Bundestag)
Die Mehrheit der Sachverständigen
hat das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz in einer öffentlichen Anhörung im
Finanzausschuss des Bundestages am
positiv
bewertet. Im Mittelpunkt der Anhörung standen die Ausweitung des
Verlustrücktrags für Unternehmen für 2020 und 2021, die verlängerte Anwendung
des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie und der
Kinderbonus.
Hintergrund: Mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz sollen Familien, Gaststätten sowie verlustmachende Gewerbe steuerlich entlastet werden. Familien sollen 2021 erneut, wie schon 2020, einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen. Für Gaststätten soll der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen über den