Steuerliche Behandlung einer „strukturierten Wertpapierleihe” in Form einer Kombination eines Wertpapierpensionsgeschäfts,
einer Wertpapierleihe und eines Aktien-Collaterals mit Aktienübertragungen jeweils kurz vor dem Dividendenstichtag, Austausch
gegen neue Aktien nach der Dividendenausschüttung und Kompensationszahlungen in Höhe der Ausschüttungen
wirtschaftliches Eigentum an Aktien
Leitsatz
1. Ein Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an im Rahmen einer „strukturierten Wertpapierleihe” sicherungsübereigneten
Aktien erfolgt nicht, wenn dem Sicherungsnehmer aufgrund der vertraglichen Gestaltung und tatsächlichen Durchführung der wechselseitigen
Austauschgeschäfte keinerlei wirtschaftlich sinnhafte Nutzung der Aktien möglich war und es den Vertragsparteien lediglich
darum ging, eine formale zivilrechtliche Rechtsposition, eine „leere Eigentumshülle” zu übertragen, um die steuerlichen Vorteile
in Form der Steuerfreistellung der Dividendenerträge nach § 8b Abs. 1 KStG zu erreichen, die dem Sicherungsgeber als Kreditinstitut
für Handelsgeschäfte nach § 8b Abs. 7 KStG verwehrt waren.
2. Der Bezug der Dividenden und deren Weiterleitung im Rahmen von Kompensationszahlungen an die Bank als wirtschaftliche Eigentümerin
der Aktien ist bei dem Sicherungsnehmer wie ein durchlaufender Posten zu behandeln.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2021 S. 2014 Nr. 35 DStR-Aktuell 2021 S. 7 Nr. 24 DStRE 2021 S. 975 Nr. 16 DStZ 2021 S. 249 Nr. 7 ErbStB 2021 S. 107 Nr. 4 DAAAH-72040
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