BFH - X R 33/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 10 Abs 1a S 1 Nr 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 1
Rechtsfrage
Kann ein unterhaltsverpflichteter Steuerpflichtiger die ortsübliche Miete für eine an seinen von ihm dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten überlassene Wohnung als Unterhaltsleistung gemäß § 10 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 EStG abziehen?
Ist dies --bejahendenfalls-- auch dann der Fall, wenn der hierfür unterhaltsrechtlich maßgebliche oder in diesem Zusammenhang vereinbarte Wohnvorteil geringer ist als die ortsübliche Miete?
Ehescheidung; Mietwert; Realsplitting; Sonderausgabe; Unterhalt
Fundstelle(n):
BFH/PR 2023 S. 71 Nr. 3
DStR 2022 S. 2605 Nr. 50
EStB 2023 S. 58 Nr. 2
FR 2023 S. 231 Nr. 5
StuB-Bilanzreport Nr. 1/2023 S. 53
XAAAH-71994