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BFH  - VI R 45/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 33a Abs 1 S 5

Rechtsfrage

Können negative Einkünfte (verbleibend nach Saldierung negativer und positiver Einkünfte bzw. Bezüge) einer i.S. von § 33a Abs. 1 EStG dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigten Person mit erhaltenen Ausbildungsbeihilfen aus öffentlichen Kassen (hier: BAföG-Leistungen) verrechnet werden?

Ausbildungsbeihilfe; Bafög-Zuschuss; Negative Einkünfte; Unterhalt; Verrechnung

Fundstelle(n):
BFH/PR 2023 S. 14 Nr. 1
BFH/PR 2023 S. 14 Nr. 1
EStB 2022 S. 459 Nr. 12
FR 2022 S. 1087 Nr. 23
CAAAH-71988

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