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BFH  - V R 39/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG § 4 Nr 21 Buchst a DBuchst bb, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst j

Rechtsfrage

Qualifizierungslehrgänge zum Kräuterpädagogen als steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG:

Knüpft der Gesetzgeber mit § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG die Steuerfreiheit an die Bedingung, dass die Bescheinigung nähere Angaben zur Tätigkeit des Steuerpflichtigen machen muss oder reicht es aus, wenn die Behörde unter Benennung der Vorschrift bescheinigt, dass der Steuerpflichtige die darin benannten Voraussetzungen erfüllt?

Beruf; Bescheinigung; Prüfungsvorbereitung; Steuerfreiheit; Unterrichtende Tätigkeit

Fundstelle(n):
IAAAH-71986

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