SanInsFoG, StaRUG und COVInsAG
Sie halten ganz neue Möglichkeiten in Ihren Händen! Unsere neue Zeitschrift NWB Sanieren und Restrukturieren begleitet Sie auf dem Weg durch den Dschungel der neuen Gesetze und zeigt Chancen, die diese neuen Gesetze auf dem Gebiet der Sanierung und Restrukturierung für Ihre Mandanten bieten.
Corona hat seit über einem Jahr das Land fest im Griff. Die vollständige Schließung der meisten Geschäftsbereiche über Wochen und Monate hat erhebliche Auswirkungen auf viele Unternehmen, das ist allen klar. Der Gesetzgeber hat – auch in Umsetzung einer EU-Richtlinie von 2019 – reagiert mit Gesetzen, die wie üblich so abgekürzt werden, dass sich deren Sinn nicht auf den ersten Blick erschließen mag. Dabei bergen sie viel Potenzial! Prof. Dr. Volker Römermann – einer der beiden Herausgeber unserer Zeitschrift – stellt Ihnen die im letzten Jahr in Kraft getretenen neuen Gesetze SanInsFoG, StaRUG und COVInsAG ab S. 4 vor: Das SanInsFoG bildet den Rahmen für die Stabilisierung und Neuausrichtung von Unternehmen, die in eine Schieflage geraten sind. Es wurden Regelungen geschaffen, die Insolvenzen verhindern sollen und gerade für Steuerberater neue Berufsfelder öffnen: Es gibt nun Sanierungsmoderatoren und Restrukturierungsbeauftragte, die Unternehmen bei Problemen unterstützen, so dass eine Insolvenz möglichst abgewehrt werden kann.
Für Unternehmenslenker ist natürlich von Interesse, welche Möglichkeiten der Neuausrichtung sie in einer Krise haben. Ein Steuerberater als Sanierungsberater kann ihnen helfen, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten, wie Michael Heil ab S. 9 zeigt. Es gilt aber auch, sie über ihre Handlungspflichten zu beraten und ihnen vor allem auch hinsichtlich einer etwa möglichen Haftung Vermeidungsstrategien aufzuzeigen. Frau Dr. Susana Campos Nave stellt daher ab der S. 14 den neuen § 102 StaRUG und dessen Auswirkungen auf die Haftungsrisiken vor.
Nahezu unbemerkt hat der Gesetzgeber aber zum Jahresende eine Vorschrift Gesetz werden lassen, die viel Sprengkapital birgt – die Coronapandemie führt zur Störung der Geschäftsgrundlage bei gewerblichen Mietverhältnissen! Gewerberaummieter sind daher dazu aufgerufen, rückwirkend seit März 2020 über die Herabsetzung ihrer Miete zu verhandeln – und das auch für die Zukunft, denn die Pandemie ist längst nicht vorbei. Was das für Mieter, insbesondere aber auch für ihre Berater, bedeutet, erläutert Prof. Volker Römermann ab S. 20.
Eine Rangrücktrittsvereinbarung ist ein typisches Mittel zur Vermeidung der insolvenzrechtlichen Überschuldung und kann ebenfalls helfen, die Türen für eine Sanierung offen zu halten. Der BFH hat in einer aktuellen Entscheidung Rechtsklarheit geschaffen, wie richtig mit einer Rangrücktrittsvereinbarung umzugehen ist – Dr. Ralf Demuth, der zweite Herausgeber unserer Zeitschrift – stellt Ihnen diese Entscheidung detailliert ab S. 25 vor.
Sie sehen also, es gibt viel zu tun, viel zu beachten und ein großes Feld für Sie als Berater, Ihre Mandanten zu unterstützen. Wir werden Sie dabei begleiten!
Mit besten Grüßen,
Ruth Sterzinger
Fundstelle(n):
NWB Sanieren 1/2021 Seite 1
VAAAH-71879