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Durchführung von Qualitätskontrollen in der aktuellen Corona-Lage
Aus dem Mitgliederkreis erhielt die WPK die Anfrage: „Aufgrund der anhaltenden Corona-Lage kann ich eine zeitnah angeordnete Qualitätskontrolle nicht fristgerecht durchführen. Besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung zur Abgabe des Qualitätskontrollberichtes?“
Dazu nimmt die WPK wie folgt Stellung: Die WPO sieht für die Durchführung einer Qualitätskontrolle keine Fristverlängerung vor. Gleichwohl toleriert die Kommission für Qualitätskontrolle zur Unterstützung des Berufsstands in der gegenwärtigen Corona-Pandemie-Situation Fristüberschreitungen bei der Qualitätskontrolle von bis zu maximal drei Monaten. Allerdings setze dies eine tatsächliche, coronabedingte Verzögerung voraus, die entsprechend nachvollziehbar darzulegen ist (z. B. anhand einer auf Fristeinhaltung ausgerichteten Planun...