Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
AG | Schadensersatzklage ehemaliger Postbank-Aktionäre gegen die Deutsche Bank
Es gibt im Rahmen der Postbank-Übernahme keine belastbaren Anhaltspunkte für geheime Absprachen oder Vertragsinhalte, denen zufolge die Deutsche Bank schon früher als bisher bekannt die Kontrolle bei der Postbank gehabt hätte.
Daher wurden Klagen ehemaliger Postbankaktionäre abgewiesen, die das freiwillige Übernahmeangebot der Deutschen Bank v. in Bezug auf die Aktien zum Preis von 25 €/Aktie angenommen hatten. Sie verlangen die Zahlung der Differenz zu dem Betrag, der i. E. zu einem früheren Zeitpunkt – als der Kurs der Postbankaktie noch deutlich höher war – zu zahlen gewesen wäre (§§ 31, 35 WpÜG). Es hat eine umfassende Beweisaufnahme stattgefunden, in deren Rahmen sich u. a. an der Transaktion beteiligte Rechtsanwälte auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen haben. Weg...