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OFD Koblenz - S 2230 A - St 32 3

Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte für das Kalenderjahr 1998

1 Allgemeines

Für die Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte (LuF) für das Kalenderjahr (Kj.) 1998 bzw. für die Gewinnermittlung des Wirtschaftsjahres (Wj.) 1998/99 gelten die grundlegenden Anordnungen in der Rundverfügung (Rdvfg.) vom – S 2230 A – St 31 2 –, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.

2 Schätzungslandwirte

2.1 Allgemeines

Die Grundsätze zur Schätzung des Gewinns von LuF gelten weiterhin uneingeschränkt (siehe Tz. 3.1 ff. der o. g. Rdvfg. vom ).

2.2 Schätzungsausgangsbetrag

2.2.1 Einteilung der Betriebe

Die bisher maßgebende Einteilung der landwirtschaftlichen Betriebe bleibt unverändert bestehen, aus Zweckmäßigkeitsgründen wird sie dennoch nachfolgend aufgeführt.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einteilung in die Gruppen
1
Getreidebau
2
Hackfruchtbau
3
Veredelung
4
Milchvieh
5
Futterbau
Anbauflächen in v.H. der landwirtschaftlichen Produktionsfläche (LP)
Getreide
über 50
über 50
über 50
unter 50
unter 50
Hackfrüchte
unter 20
über 20
unter 20
unter 20
unter 20
Futterbau
unter 30
unter 30
unter 30
über 30
über 30
Zusätzliche Abgrenzungskriterien
Schweinebestand
unter
1,8 VE/ha
unter
1,8 VE/ha
über
1,8 VE/ha
unter
1,8 VE/ha
unter
1,8 VE/ha
Milchkühe in v.H. des Rinderbe...

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