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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 11 | Vorweggenommene Erbfolge: Vorsicht Falle bei Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen an Dritte

Die Buchwertfortführung gem. § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG greift nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht ein, wenn zeitgleich mit der Veräußerung einer funktional wesentlichen Betriebsgrundlage des Sonderbetriebsvermögens die verbliebene betriebliche Sachgesamtheit unentgeltlich auf einen Nachfolger übertragen wird. Schädlich ist auch die schlichte Zurückbehaltung und Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen.

Eine für die Beratungspraxis sehr bedeutsame Frage bei der vorweggenommenen Erbfolge hat der Bundesfinanzhof jetzt leider im Sinne der Finanzverwaltung beantwortet. Geklärt war schon der Fall der Ausgliederung wesentlicher Betriebsgrundlagen – zumeist eines Betriebsgrundstücks – in ein anderes Betriebsvermögen zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 EStG. Dies steht der Fortführung der Buchwerte für die unentgeltliche Übertragung der betroffenen betrieblichen Sachgesamtheit nach § 6 Abs. 3 EStG nicht entgegen. Offen war aber bisher: Gilt dies auch für zeitgleiche Veräußerungen oder Entnahmen wesentlicher Betriebsgrundlagen?

Der IV. Senat des BFH hat dies jetzt – anders als noch das FG Düsseldorf in erster Instanz – verneint und sich damit grundsätzlich der Auffassung des Bundesfinanzministeriums angeschlossen. Die Fortführung der Buchwerte greift demnach nicht ein, wenn zeitgleich mit der