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Track 08-09 | eBay-Verkäufe: Schwierige Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen
In zwei Entscheidungen hat sich der Bundesfinanzhof aktuell zum gewerblichen Internethandel geäußert. Dieser liegt insbesondere vor, wenn planmäßig Gegenstände in Wiederveräußerungsabsicht angekauft und wieder verkauft werden. Werden hingegen privat und ohne Veräußerungsabsicht angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter veräußert, kann dies auch dann der letzte Akt der Vermögensverwaltung sein, wenn die Veräußerung über einen langen Zeitraum und in zahlreichen Einzelakten ausgeführt wird.
Wann wird beim Handel im Internet – z. B. über die Plattform eBay – die Grenze von der privaten zur gewerblichen Betätigung überschritten? – Das ist eine Frage, die viele interessiert. Jetzt gibt es hierzu zwei neue Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. So richtig klüger sind wir aber immer noch nicht. Klare Abgrenzungskriterien gibt es leider nicht.
Die Quintessenz des ersten Urteils lautet: Ein gewerblicher Internethandel wird betrieben, wenn planmäßig Gegenstände in Wiederveräußerungsabsicht angekauft und wieder verkauft werden. Es ist nicht entscheidend, ob das Gesamtbild der Tätigkeit vergleichbar ist mit einem Händler, der sein geschäftliches Auftreten in jeder Hi...