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Track 19-24 | JStG 2020: Die wichtigsten Neuerungen für Vereine, insbesondere im Gemeinnützigkeitsrecht
Wir machen Sie mit den wichtigsten Neuerungen für Vereine durch das JStG 2020 vertraut, insbesondere im Gemeinnützigkeitsrecht: Erweiterung der als gemeinnützig anerkannten Zwecke, Anerkennung von Holdinggesellschaften, Einschränkung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung, Erhöhung der sog. Kleinbetriebsgrenze, Erweiterung des Katalogs der Zweckbetriebe. Daneben informieren wir Sie über die Erhöhung des Übungsleiter-, Betreuer- und Ehrenamtsfreibetrags.
Auf dem Themenplan stehen jetzt die wichtigsten Neuerungen für Vereine durch das Jahressteuergesetz 2020 . Insbesondere im Gemeinnützigkeitsrecht. Die Änderungen waren erst im Zuge der parlamentarischen Beratungen aufgenommen worden. Sie bringen in diesem Bereich zwar viele Erleichterungen und Verbesserungen, lösen jedoch noch längst nicht alle Probleme. – Vorab möchten wir Sie aber im Hinblick auf die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements auf die Anhebung der Steuerfreibeträge hinweisen.
Mit Wirkung zum ist der Übungsleiterfreibetrag gem. § 3 Nr. 26 EStG immerhin um ein Viertel erhöht worden – von 2.400 € auf 3.000 €. Gleiches gilt für den Betreuerfreibetrag, der in § 3 Nr. 26b EStG geregelt ist.
Ebenfalls erhöh...