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BFH 23.07.2020 VIII B 157/19, StuB 4/2021 S. 177

Einkommensteuer | Aufwendungen zur Abwehr eines Überbaus auf einem vermieteten Grundstück

Aufwendungen für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, um einen Überbau auf einem vermieteten Grundstück abzuwehren, sind grds. keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, da sie getragen werden, um eine Eigentums- und Vermögensbeeinträchtigung abzuwehren, nicht aber der Einkunftserzielung dienen (Bezug: § 21 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG).

Praxishinweise

Aufwendungen sind indes mangels eines Veranlassungszusammenhangs mit einer Einkunftserzielung nicht als Werbungskosten i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abziehbar, wenn nicht die Absicht der Einkunftserzielung, sondern die Verhinderung der Beeinträchtigung des Vermögens des Stpfl. im Vordergrund steht (vgl. u. a. , NWB QAAAD-37368, BFH/NV 2010 S. 622). Danach stellen die Aufwendungen für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts im Zusamme...