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Zur Duldungsinanspruchnahme des Kontoinhabers im Fall einer „Kontoleihe“
(1) Die Anfechtung gläubigerbenachteiligender Rechtshandlungen wegen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis außerhalb des Insolvenzverfahrens gem. § 191 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO i. V. mit §§ 1 ff. AnfG erfolgt durch Duldungsbescheid. (2) Der Erlass von Duldungsbescheiden kann gem. § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO die Zahlungsverjährung gegenüber dem Steuerschuldner unterbrechen. (3) Die Aufforderung an einen Drittschuldner, mit schuldbefreiender Wirkung auf ein als Eigen-, nicht als Anderkonto geführtes Bankkonto eines anderen zu leisten, kann eine anfechtbare Rechtshandlung i. S. der §§ 1 ff. AnfG sein. (4) Wenn der Empfänger die Leistung des Schuldners nachweislich auszugleichen hat, liegt keine unentgeltliche Leistung i. S. des § 4 Abs. 1 AnfG vor. (5) Die bloße Erteilung einer (Vorsorge-)Vollmacht führt nicht stets zur Zurechnu...