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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 16/19

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

vGA nur bei Korrespondenz einer verhinderten Vermögensmehrung auf Gesellschafterebene mit Vorteil auf Gesellschafterebene der oder eines nahestehendem Dritten

Leitsatz

Eine vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG auf der Grundlage einer verhinderten Vermögensmehrung liegt nur dann vor, wenn die verhinderte Vermögensmehrung auf der Ebene der Gesellschaft einen korrespondierenden Vorteil auf der Ebene des Gesellschafters oder eines diesem nahestehenden Dritten begründen kann.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 35
DStRE 2021 S. 1305 Nr. 21
DStZ 2021 S. 254 Nr. 7
GmbH-StB 2021 S. 132 Nr. 4
GmbH-StB 2021 S. 322 Nr. 10
GmbHR 2021 S. 612 Nr. 11
KÖSDI 2021 S. 22225 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 16/2022 S. 1152
NWB-Eilnachricht Nr. 29/2021 S. 2088
WAAAH-71147

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