Widerruf der Anerkennung
einer Steuerberatungsgesellschaft mit nur einem Rechtsanwalt als
einzigem Geschäftsführer
Leitsatz
1. Eine Gesellschaft,
in der nur ein Rechtsanwalt einziger Geschäftsführer ist, erfüllt
die Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
nicht.
2. Für die nach § 55 Abs. 2
Satz 1 StBerG zu setzende angemessene Frist kommt es auf die Umstände
des Einzelfalls an. Dabei sind das Vertrauen des Rechtsverkehrs
auf das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und das Interesse
der Gesellschaft, ausreichend Zeit für die Wiederherstellung der
gesetzlichen Voraussetzungen zu erhalten, abzuwägen.
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 1126 Nr. 19 DStRE 2021 S. 1021 Nr. 16 GmbH-StB 2021 S. 138 Nr. 4 CAAAH-71145
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