Umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen aus unentgeltlichen
Wärmelieferungen an Dritte durch den Betreiber einer Biogasanlage - Keine
nachträgliche Korrektur eines zu Unrecht gewährten Vorsteuerabzugs
mit Wirkung im Moment der Entdeckung des Rechtsirrtums
Leitsatz
Beabsichtigt der Betreiber einer Biogasanlage bei deren Errichtung, die anfallende Wärme unentgeltlich an Dritte abzugeben,
führen die Wärmelieferungen nicht zu unentgeltlichen Wertabgaben, weil der Betreiber insoweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt
ist.
Vereinbart der Betreiber mit den Abnehmern der Wärme lediglich einen symbolischen Preis, so wird durch eine nachträglich
vereinbarte Preiserhöhung die Unentgeltlichkeit nicht tangiert.
Die Kürzung der abzugsfähigen Vorsteuer nach § 15 Abs. 4 UStG kann nach der Marktwertmethode unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
Preise für Strom und Wärme vorgenommen werden.
Eine Berichtigung der Vorsteuer nach § 15 a UStG hinsichtlich der ursprünglich zu Unrecht für die Errichtungsaufwendungen
in Anspruch genommenen Vorsteuerbeträge scheidet aus.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 7 Nr. 32 DStRE 2021 S. 1132 Nr. 18 FAAAH-71131
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