Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Aufsichtsratsvergütung eines Sportvereins nicht steuerbar (FG)
Erhält ein Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins für seine Tätigkeit eine Vergütung, so unterliegt diese nicht der Umsatzsteuer (, rechtskräftig).
Sachverhalt: Als Mitglied des Aufsichtsrats eines Sportvereins erhielt der Kläger ein jährliches Budget, das er für den Bezug von Dauer- und Tageskarten, die Erstattung von Reisekosten und den Erwerb von Fanartikeln einsetzen konnte. Das vom Kläger in Anspruch genommene Budget beurteilte das FA als Entgelt für seine Aufsichtsratstätigkeit und verlangte hierfür Umsatzsteuer.
Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg:
Der Kläger war mit seiner Aufsichtsratstätigkeit nicht selbständig tätig und damit kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts.
Ein Aufsichtsratsmitglied ...