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§ 22 EStG Rentenversicherungen und Lebensversicherungen gegen finanzierten Einmalbetrag
I. Einleitung
Seit 1991 werden in vermehrtem Umfang Versicherungsmodelle angeboten, bei denen dem Steuerpflichtigen für einen Zeitraum von i.d.R. 10-15 Jahren zumeist erhebliche Verluste aus § 20 EStG und/oder § 22 EStG entstehen. Hierbei schließt der Steuerpflichtige eine Renten- oder Kapitallebensversicherung gegen Einmalbetrag ab; der Einmalbetrag wird refinanziert.
Der , BStBl II 2000 S. 267 zu dem Modell Euro-Kompakt-Rente und mit Urteil vom VIII R 8/98, n.v. zu dem Modell SSP Stellung genommen. Die Ausführungen sind für die Beurteilung von Vertragsabschlüssen vergleichbarer Sachverhalte zu beachten. Bei Vertragsabschlüssen nach dem ist allerdings zu prüfen, ob es sich um ein Modell i.S. von § 2b EStG handelt. Auf das Anwendungsschreiben des IV A 5 – S 2118b – 111/00 (insb. Tz. 11/12; BStBl I 2000 S. 1148) wird hingewiesen.
II. Kurzdarstellung der bekanntesten Versicherungsmodelle
Die Modelle setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:
Rentenversicherung gegen Einmalbetrag ohne Kapitalwahlrecht mit sofort beginnender Rentenzahlung
Kredit für den Einmalbetrag, zumeist mit einem 10 %-igen Disagio, einer Laufzeit von 15 Jahren, einer kürzeren Zinsfestschrei...