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Sozialplan | Kinder-Zuschlag auf eine Abfindung
Eine Regelung in einem Sozialplan, die für Eltern, die den Arbeitsplatz verlieren, einen pauschalen Zuschlag auf die Abfindung wegen ihrer unterhaltsberechtigten Kinder vorsieht, ist unwirksam.
Nach der Sozialplan-Regelung aus dem Jahr 2018 sollten Arbeitnehmer/innen pro Kind eine um 5.000 € höhere Abfindung erhalten, wenn dieses „auf der Lohnsteuerkarte eingetragen“ war. Nach Ansicht des Gerichts ist die Formulierung so zu verstehen, dass bei den Eltern ein Kinderfreibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gespeichert sein müsse. Diese Regelung benachteiligt Frauen mittelbar. Bei allen Personen, welche die Lohnsteuerklasse V gewählt haben, [i]KKB/Karbe-Geßler, Einkommensteuergesetz Kommentar, 5. Aufl. 2020, § 38b EStG, Rz. 4 ff.kann ein Kinderfreibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal nicht be...