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Corona-Pandemie
1. Allgemeines
Während der Corona-Pandemie sind aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht zahlreiche Maßnahme ergriffen worden, um die kritische Situation zu bewältigen. Zu den Maßnahmen im Einzelnen vgl. die Erläuterungen im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2023, unter dem Stichwort „Corona-Pandemie“, S. 245 ff. Es bleibt abzuwarten, ob die zukünftige Entwicklung es erfordert, dass bestimmte, inzwischen ausgelaufene Maßnahmen wieder in Kraft gesetzt werden.
2. Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Arbeitnehmer, die sich auf Anordnung des Gesundheitsamtes als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtige in Quarantäne begeben müssen oder einem Tätigkeitsverbot unterliegen, erhalten eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Entsprechendes gilt für Arbeitnehmer, die wegen der Schließung von Schulen oder z. B. Kindergärten ihre Kinder betreuen müssen.
Die Verdienstausfallentschädigung zahlt der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer aus und sie wird ihm von der Entschädigungsbehörde, die die zutreffende Höhe bestimmt, erstattet. Für den Arbeitnehmer ist die Verdienstausfallentschädigung steuerfrei und unterliegt dem Progressionsvorbehalt.
Oftmals kommt die Entschädigungsbehörde b...