1. Zum Vorliegen "derselben Angelegenheit" im Sinne von § 15 Abs. 2 S. 1 RVG, wenn ein Überprüfungsantrag verschiedene Bewilligungszeiträume erfasst und das Jobcenter jeden Bewilligungszeitraum gesondert verbescheidet.
2. Das Vorliegen identischer Widerspruchs- und Klagebegründungen führt nicht zwingend auf einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen, weil einheitlicher Vortrag in mehreren Verfahren nur das Ergebnis, aber nicht Inhalt und Umfang der anwaltlichen Prüfung dokumentiert. Im Wege einer ex-post-Betrachtung kann nicht aus mehreren Angelegenheiten deshalb eine Angelegenheit werden, weil der Vortrag im Ergebnis gleichgelagert ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): VAAAH-70787
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