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LSG Bayern Urteil v. - L 13 R 88/20

Streitig ist vorliegend, ab wann zugunsten des Klägers die Regelungen zum Versorgungsausgleich aus der mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - C-Stadt vom 28.08.2017 (Az.: 003 F 24/17) geschiedenen Ehe des Klägers bei seiner Altersrente zu berücksichtigen sind. Der Kläger macht geltend, bereits ab 01.12.2017 und nicht erst ab dem 01.08.2018 einen Anspruch auf höhere Altersrente zu haben.

Fundstelle(n):
OAAAH-70759

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