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LAG Köln Urteil v. - 6 Sa 270/20

Gesetze: KSchG § 1; GewO § 109; SchwarzArbG § 1; BGB § 623

Leitsatz

Leitsatz:

Die Ankündigung eines Gesellschafters der Arbeitgeberin gegenüber dem Arbeitnehmer, er werde statt der bisher erfolgten Barzahlungen einen 450-EUR-Vertrag "machen" und den Betrag "über" seine eigene Firma abrechnen und auszahlen, begründet kein einheitliches Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer, seiner bisherigen Arbeitgeberin und zusätzlich der Firma des Gesellschafters. Es handelt sich vielmehr um eine zumindest versuchte Verschleierung einer Schwarzgeldabrede. Das vom Geschäftsführer unterzeichnete Kündigungsschreiben der Arbeitgeberin bedarf daher nicht der zusätzlichen Unterschrift des Gesellschafters.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2021 S. 331
HAAAH-70744

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