Beschwer bei Anfechtung eines Körperschaftsteuer-Nullbescheids
Verlustrücktrag
Kompensation der Rückgängigmachung eines Investitions-Abzugsbetrags durch Inanspruchnahme eines bisher nicht voll ausgeschöpften
Investitionsabzugsbetrags für ein anderes Wirtschaftsgut
Leitsatz
1. Die Anfechtung eines Körperschaftsteuer-Nullbescheids ist zulässig, wenn sich infolge der Rückgängigmachung eines Investitions-Abzugsbetrags
(IAB) der Gesamtbetrag der Einkünfte erhöht hat und deswegen erstmals ein Teil des steuerlichen Verlusts aus dem Folgejahr
zurückgetragen wird.
2. Die durch einen Änderungsbescheid nach § 7g Abs. 4 Satz 1 EStG erfolgte Rückgängigmachung eines IAB wegen Nichterfüllung
der Verbleibensvoraussetzungen kann, wenn die ursprüngliche Veranlagung unanfechtbar war, innerhalb der Grenzen des § 351
Abs. 1 AO durch die Inanspruchnahme eines bisher nicht voll ausgeschöpften IAB für ein anderes Wirtschaftsgut wieder kompensiert
werden.
Fundstelle(n): BB 2021 S. 1008 Nr. 17 GmbH-StB 2021 S. 133 Nr. 4 ZAAAH-70589
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