Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf  Beschluss v. - 9 K 933/19 Kg (PKH)

Gesetze: FGO § 142 Abs. 1; ZPO § 121 Abs. 2; ZPO § 124 Nr. 1

Beiordnung eines nicht mehr zugelassenen Rechtsanwalts – Rückwirkende Aufhebung bei pflichtwidriger Unterlassung der Anzeige – Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Bewilligungsreife (PKH-Beschluss)

Leitsatz

  1. Ein nicht mehr zugelassener Rechtsanwalt darf nicht im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) beigeordnet werden.

  2. Unterlässt der beigeordnete Prozessvertreter pflichtwidrig die Anzeige seiner nicht mehr bestehenden Zulassung, ist die Beiordnung rückwirkend aufzuheben.

  3. Dies gilt jedenfalls, wenn die Anwaltszulassung vor dem Zeitpunkt der Bewilligungsreife der PKH erloschen ist.

Fundstelle(n):
LAAAH-70585

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen