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FG Münster Urteil v. - 13 K 401/17 G

Gesetze: § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG; § 9 Nr. 3 GewStG idF bis

Gewerbesteuer

Kürzung des Gewerbeertrags um Hinzurechnungsbetrag gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG

Leitsatz

1. Der Gewerbeertrag ist gemäß § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG idF bis um einen Hinzurechnungsbetrag gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG zu kürzen.

2. Der Wortlaut des § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG idF bis setzt nicht voraus, dass es sich bei der ausländischen Betriebsstätte um eine solche des gewerbesteuerpflichtigen Unternehmens handelt.

Fundstelle(n):
DB 2021 S. 14 Nr. 4
DStR 2021 S. 10 Nr. 20
DStRE 2021 S. 796 Nr. 13
GmbH-StB 2021 S. 134 Nr. 4
IWB-Kurznachricht Nr. 7/2021 S. 259
PIStB 2021 S. 31 Nr. 2
IAAAH-70573

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