§ 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt
die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung und
ergänzend zu dem Fortbildungsabschluss nach Nummer 1 die Prüfung zu dem anerkannten Anpassungsfortbildungsabschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter International oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin International“.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KAAAH-70516