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Corona | Flexibilisierung bei November- und Dezemberhilfe (BMWi)
Das Bundeswirtschaftsministerium hat in Abstimmung mit den Bundesländern weitere Verbesserungen im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfen für November und Dezember vorgelegt. Diese Flexibilisierungen bei der November- und Dezemberhilfe wurden auf der Wirtschaftsministerkonferenz am von den Bundesländern einstimmig angenommen.
Hintergrund: Der neue EU-Rahmen, für den sich das Bundeswirtschaftsministerium in Brüssel eingesetzt hatte, eröffnet den Unternehmen im Rahmen der Beantragung der November- und Dezemberhilfe neue Spielräume und erlaubt ein umfassendes Wahlrecht. Das bedeutet: Unternehmen können wählen, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen. So erfordert beispielsweise die neue beihilferechtliche Schadensausgleichsregelung keine V...