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Corona | Neustarthilfe für Beschäftigte in den Darstellenden Künsten (BMWi)
Neben den Soloselbstständigen und den unständig Beschäftigten sollen auch die „kurz befristet Beschäftigten in den Darstellenden Künsten“ Hilfen bekommen. Mit der geplanten Regelung werden „freie“, also nicht fest angestellte Schauspieler und vergleichbare Beschäftigte, unterstützt.
Hintergrund: Die „freien“ Schauspieler waren von den bisherigen Hilfsmaßnahmen nicht erfasst, weil sie nicht im Haupterwerb selbständig, sondern für ein Gastspiel oder einen Film beschäftigt sind und wegen zu kurzer Beschäftigungszeiten keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld haben.
Das BMWi führt zu den geplanten Hilfen aus:
Die Hilfen sollen bis zu 7.500 € betragen und
für den sechsmonatigen Zeitraum Januar bis Juni 2021 gelten.
Für den Antrag soll ein zusätzliches...