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Auftragsfertiger, Routinevergütungen, Funktionsverlagerung und Standortvorteile
Das FG München hat einen durchaus spannenden und praxisrelevanten Fall für die Verrechnungspreisarbeit entschieden (, NWB MAAAH-40797). In dem Fall wurden verschiedene Geschäftsbeziehungen zwischen einer deutschen GmbH mit ihrer Schwestergesellschaft in Bosnien-Herzegowina angesprochen. Der Fall diskutiert u. a. die Vergütung für Auftragsfertiger, die Funktionsverlagerung von Routinefunktionen, die Anwendung von Internetrecherchen zur Ermittlung von Fremdvergleichspreisen und Standortvorteile.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Funktionsverlagerung
Das FG München stellte fest, dass die bloße Entsendung von Mitarbeitern keine Funktionsverlagerung auslöst. Vielmehr ist zu fragen, ob und wenn ja welche Funktionen übergegangen sind. Des Weiteren bekräftigte das FG München das Erfordernis einer kausalen Beziehung zwischen dem „Zuführen“ der Funktion beim aufnehmenden Unternehmen und dem „Wegnehmen“, um eine Funktionsverlagerung auszulösen. Die reine Schließung etwa einer Produktion in Deutschland, die nicht profitabel ist, oder aber der Aufbau eines Werks im Ausland, weil Kunden dies wünschen, löst demnach keine Funktionsverlagerung aus. Sofe...